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Willkommen bei Pohl und Marx Rechtsanwälte - Verteidigung in Strafsachen:
Als zuverlässige und engagierte Strafverteidiger stehen wir Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite - so übernimmt der Anwalt im Strafrecht Ihre Vertretung :
- bei einer Vorladung / Befragung durch die Polizei,
- bei einer Durchsuchung/ Beschlagnahme
- beim Erhalt eines Strafbefehls,
- bei einer Anklage, nach Erhalt einer Anklageschrift,
- bei einer Berufung oder Revision, in Haftfragen, usw.
Vertretung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht
Wir tragen Sorge dafür, dass Sie nicht alleine gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auftreten müssen. Ein Anwalt für Strafrecht vertritt Sie vollumfänglich.
Wir treten für Ihre Rechte ein
- bis zu einer Verurteilung gelten Sie als unschuldig
- der Staat muss Ihnen die Schuld beweisen
- Sie haben das Recht zu schweigen
- Sie haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen Anwalt zu beauftragen
Verteidigung in Strafsachen
Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Rechtsgebiete im Strafrecht. Rufen Sie uns an und schildern uns Ihre Angelegenheit. Selbstverständlich werden alle Informationen, die Sie uns geben, vertraulich und diskret behandelt.
Jeder Fall hat seine Besonderheiten
Das Strafrecht zeichnet sich durch seine seine vielen Fallgestaltungen aus. Das Gesetz versucht jedem einzelnen Sachverhalt gerecht zu werden. Unter diesem Aspekt überprüft der Strafverteidiger den Sachverhalt und erläutert seinen Mandanten die rechtlichen Möglichkeiten.
Kontakt und Terminvereinbarung
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit einem Anwalt für Strafrecht. Auch in dringenden Fällen gewährleisten wir eine kurzfristige Terminvergabe:
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Telefon
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030 - 863 954 72
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E-Mail
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info@anwalt-marx.de
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