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Verkehrsstrafrecht - Kombination aus Strafrecht und Verkehrsrecht
Das Verkehrsstrafrecht setzt seine Schwerpunkte im Verkehrsrecht und im Strafrecht. Als Anwalt achtet man auf die Wechselwirkung zwischen beiden Gebieten. Dafür sind vertiefte Kenntnisse unbedingt erforderlich.
Um eine Verkehrsstraftat handelt es sich in folgenden Fällen:
- Fahren ohne Fahrerlaubnis und Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Kennzeichenmissbrauch (§22 StVG)
- Unbefugter Gebrauch eines Kfz (§ 248 b StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
- Straßenverkehrsgefährdung (§ 315 c StGB)
- Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB)
- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229, 230 StGB)
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
Das Verkehrsstrafverfahren ist für den Betroffenen eine enorme Belastung - neben den Auswirkungen der Straftat sieht man sich den Fragen der Ermittlungsbehörden ausgesetzt. Unsere Anwälte nehmen Ihnen diese Belastung ab und übernehmen die Gespräche mit den Ermittlungsorganen.
Drogen am Steuer | Drogenfahrt | Alkohol am Steuer | Alkoholfahrt
Die rechtlichen Konsequenzen einer Drogenfahrt sind meist unbekannt. Teilnehmer am Straßenverkehr wissen generell zu wenig über rechtliche und finanzielle Konsequenzen von Fahrten unter Drogeneinfluss. Schon der Nachweis geringer Konzentrationen kann zu hohen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Übergreifend steht Ihnen ein Anwalt im Verkehrsrecht und Strafrecht im Bereich Verkehrsstrafrecht Rede und Antwort und wird Ihnen die erfolgversprechenden Maßnahmen erläutern.
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