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Die Strafverteidigung
Die Strafverteidigung erfordert ein zielgerichtetes und engagiertes Vorgehen seitens des Strafverteidigers. Im Vordergrund steht das Interesse des Mandanten. Besondere Bedeutung kommt dabei dem
- Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt zu.
Verschwiegenheitsplicht des Anwalts für Strafrecht
Der Strafverteidiger ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Rahmen der Strafverteidigung kann man sein Anliegen ohne weiteres seinem Anwalt anvertrauen. Der Anwalt ist nicht dafür da, über seinen Mandanten zu urteilen - der Verteidiger nimmt vielmehr die Rechte seines Mandanten wahr und setzt diese gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht durch.
Unsere Empfehlung: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung
- Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch
Suchen Sie sich einen Anwalt Ihres Vertrauens aus und übertragen ihm Ihre Verteidigung. So wird gewährleistet, dass Ihre Strafverteidigung von Beginn an alle Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung wahrnimmt.
Nach erfolgter Akteneinsicht legt der Anwalt die Strategie fest
- Akteneinsicht über den Anwalt vornehmen
Der Beschuldigte kann grundsätzlich nicht selbst die Akten des Verfahrens einsehen. Zu einer sachgerechten Verteidigung muss er aber wissen, worauf sich der gegen ihn erhobene Vorwurf stützt. Deshalb ist der Verteidiger, der für den Beschuldigten dessen Akteneinsicht ausübt, zur Weitergabe der durch seine Akteneinsicht erlangten Kenntnisse an den Beschuldigten berechtigt und verpflichtet.
Jeder Fall hat seine Besonderheiten
Das Strafrecht zeichnet sich durch seine seine vielen Fallgestaltungen aus. Das Gesetz versucht jedem einzelnen Sachverhalt gerecht zu werden. Unter diesem Aspekt überprüft der Strafverteidiger den Sachverhalt und erläutert seinen Mandanten die rechtlichen Möglichkeiten.
Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin mit einem Anwalt für Strafrecht. Auch in dringenden Fällen gewährleisten wir eine kurzfristige Terminvergabe:
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