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STRAFBEFEHL

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Punkt_rot5 Strafbefehl erhalten

 

Das Gericht hat den Strafbefehl erlassen, ohne dass Sie als Beschuldigter in einer Verhandlung gehört worden sind. Es handelt sich um ein sogenanntes “ beschleunigtes Verfahren ”. Das kann Vorteile für Sie bringen - aber auch Nachteile. Jeder Sachverhalt ist genau zu prüfen.

 

Punkt_rot5 Unsere Erfahrung

 

In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass das beschleunigte Verfahren für den Betroffenen als Beschuldigten Risiken birgt. Häufig lässt sich erst durch eine Akteneinsicht des Verteidigers klären, ob der Vorwurf im Strafbefehl überhaupt den tatsächlichen Umständen entspricht. Sind zum Beispiel alle entlastenden Umstände für Sie berücksichtigt worden, beziehungsweise hat das Gericht überhaupt Kenntnis von solchen Umständen?

 

Punkt_rot5 Ziele und Möglichkeiten der Strafverteidigung: Einspruch einlegen

 

Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wir überprüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Sie und klären Sie umfassend über die juristischen Möglichkeiten auf.

 

Punkt_rot5 Bitte beachten Sie unbedingt:

 

Es läuft eine Frist! Ab Zustellung beginnt diese zu laufen!

 

Punkt_rot5 Keine Zeit verlieren - sonst tritt Rechtskraft ein:

 

Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, so ist schnelle Hilfe gefragt. Wir können mit Ihnen kurzfristig einen Termin vereinbaren, damit Ihr Fall unmittelbar bei einem Anwalt rechtlich überprüft wird. Gerne können wir auch ohne Terminvergabe alle notwendigen Schritte einleiten. Nutzen Sie hierfür unsere E-Mail Adresse zwecks Anfrage - oder aber Sie faxen uns alle wichtigen Unterlagen zu:

 

Punkt_rot5 Kontakt

 

 

Telefon

030 - 863 954 72

 

E-Mail

info@anwalt-marx.de

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POHL & MARX RECHTSANWÄLTE

HOHENZOLLERNDAMM181

10713 BERLIN

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TELEFON: 030 - 863 954 72

FAX: 030 - 860 085 51

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