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Strafbefehl erhalten
Das Gericht hat den Strafbefehl erlassen, ohne dass Sie als Beschuldigter in einer Verhandlung gehört worden sind. Es handelt sich um ein sogenanntes “ beschleunigtes Verfahren ”. Das kann Vorteile für Sie bringen - aber auch Nachteile. Jeder Sachverhalt ist genau zu prüfen.
Unsere Erfahrung
In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass das beschleunigte Verfahren für den Betroffenen als Beschuldigten Risiken birgt. Häufig lässt sich erst durch eine Akteneinsicht des Verteidigers klären, ob der Vorwurf im Strafbefehl überhaupt den tatsächlichen Umständen entspricht. Sind zum Beispiel alle entlastenden Umstände für Sie berücksichtigt worden, beziehungsweise hat das Gericht überhaupt Kenntnis von solchen Umständen?
Ziele und Möglichkeiten der Strafverteidigung: Einspruch einlegen
Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wir überprüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Sie und klären Sie umfassend über die juristischen Möglichkeiten auf.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Es läuft eine Frist! Ab Zustellung beginnt diese zu laufen!
Keine Zeit verlieren - sonst tritt Rechtskraft ein:
Haben Sie einen Strafbefehl erhalten, so ist schnelle Hilfe gefragt. Wir können mit Ihnen kurzfristig einen Termin vereinbaren, damit Ihr Fall unmittelbar bei einem Anwalt rechtlich überprüft wird. Gerne können wir auch ohne Terminvergabe alle notwendigen Schritte einleiten. Nutzen Sie hierfür unsere E-Mail Adresse zwecks Anfrage - oder aber Sie faxen uns alle wichtigen Unterlagen zu.
Besonderheit in einem Strafbefehlsverfahren:
Das Strafbefehlsverfahren hat die Besonderheit, dass sich der Angeklagte in der Hauptverhandlung durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen kann. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen, die wir in Ihrem Verfahren gerne überprüfen. So bleibt dem Mandanten trotz Hauptverhandlung gegebenenfalls eine öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Kontakt
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Telefon
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030 - 863 954 72
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