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DER STRAFBEFEHL
Das Gericht hat den Strafbefehl erlassen, ohne dass Sie als Beschuldigter in einer Verhandlung gehört worden sind. Es handelt sich um ein sogenanntes “ beschleunigtes Verfahren ”. Das kann Vorteile für Sie bringen - aber auch Nachteile. Jeder Sachverhalt ist genau zu prüfen.
UNSERE ERFAHRUNG
In der Praxis erleben wir es immer wieder, dass das beschleunigte Verfahren für den Betroffenen als Beschuldigten Risiken birgt. Häufig lässt sich erst durch eine Akteneinsicht des Verteidigers klären, ob der Vorwurf im Strafbefehl überhaupt den tatsächlichen Umständen entspricht. Sind zum Beispiel alle entlastenden Umstände für Sie berücksichtigt worden, beziehungsweise hat das Gericht überhaupt Kenntnis von solchen Umständen?
ZIELE UND MÖGLICHKEITEN - EINSPRUCH - EINLEGEN
Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Wir überprüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Sie und klären Sie umfassend über die juristischen Möglichkeiten auf.
UNBEDINGT BEACHTEN:
Es läuft eine Frist! Ab Zustellung beginnt diese zu laufen!
FÜR FRAGEN ZUM STRAFBEFEHL ERREICHEN SIE UNS UNTER:
TEL.: (030) 863 954 72
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