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DIE REVISION - RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL
Bei der Revision steht die Beratung des Mandanten im Vordergrund. Die Vorbereitung der Revision beginnt spätestens in der ersten Tatsacheninstanz. Versäumnisse in der Tatsacheninstanz schlagen mit Sicherheit auf die Revision durch. Von Beginn an ist dieses Prinzip bei der Strafverteidigung zu berücksichtigen.
Voraussetzung für die Revision ist deren Zulässigkeit. Hier gilt es zu prüfen:
- Frist und Form der Revisionseinlegung
- Frist und Form der Revisionsbegründung
Bei der Revision als Rechtsmittel sind nur Rechtsfragen revisibel. Mit Tatfragen befasst sich das Revisionsgericht nicht mehr. Neue Beweismittel, wie etwa weitere Zeugen, können nicht mehr benannt werden. Das Revisionsgericht stellt dem vom Tatgericht festgestellten Sachverhalt grundsätzlich nicht in Frage, eine Wiederholung der Beweisaufnahme findet im Revisionsverfahren nicht statt.
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