|
Rechtsanwälte
Der Strafverteidiger kann bereits im strafrechtlichen Vorverfahren, dem Ermittlungsverfahren, aufgrund seiner Fachkenntnis die individuellen Rechte des Betroffenen besser vertreten als dieser selbst.
Die Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltsverein e.V., im Berliner Anwaltverein e.V. und in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V. steht für eine Interessenvertretung, die fachgerecht und erfolgsorientiert ausgerichtet ist.
Rechtsanwalt Jan Marx
Tätigkeitsfeld ist das Strafrecht und die Kriminologie. Rechtsanwalt Marx ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwalt Vereins.

Rechtsanwalt Thomas C. Pohl
Tätigkeitsfeld ist das Strafrecht und Wirtschaftsrecht (Kartellrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht). Rechtsanwalt Thomas C. Pohl ist zudem Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwalt Vereins.

Letzte Fortbildung Effektive Verteidigung im Betäubungsmittelstrafrecht
Aktuelles zur Untersuchungshaft - Arbeitskreis Strafrecht Fachanwaltslehrgang für Strafrecht - Juristische Fachseminare Aktuelle Entwicklungen im Wirtschaftsstrafrecht - Arbeitskreis Strafrecht
|