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VERHALTEN GEGENÜBER DER POLIZEI

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Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Verhalten gegenüber der Polizei

 

Den ersten Kontakt werden Sie meistens zur Polizei haben. Ob als Beschuldigter oder Zeuge, die Polizei wird Sie zunächst zu allen Umständen befragen. Die Polizei klärt Sie über Ihre Rechte auf, also machen Sie auch von diesen Rechten Gebrauch!

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Bedenken Sie:

  • Vom Schweigerecht Gebrauch machen!
  • Schweigt man, kann man nicht missverstanden werden!
    Eine Aussage im polizeilichen Protokoll, die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, wird Ihnen später im Verfahren zum Nachteil ausgelegt - durch Schweigen verhindern Sie diese Folgen!
  • Man glaubt Ihnen im Zweifel nicht
    Die Ermittler haben einen Verdacht, und für diesen Verdacht suchen sie Anhaltspunkte. Im Zweifel wird man Ihren entlastenden Aussagen weniger Glauben schenken

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Polizeiliche Vernehmung - schriftliche Äusserung:

 

In der Praxis ist die polizeiliche Vernehmung des Beschuldigten meist dessen erste Vernehmung zur Sache; häufig steht diese Vernehmung im Zusammenhang mit dem ersten Zugriff durch die Polizei. In einfachen Sachen kann die Polizei von einer mündlichen Vernehmung absehen und dem Beschuldigten die Gelegenheit geben, sich schriftlich zu äussern.

 

Grundsätzlich gilt: Erst nach einer Akteneinsicht zu den Vorwürfen äussern!

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Unser Vorgehen:

 

Zunächst muss man erfahren, was einem überhaupt vorgeworfen wird und aus welchen Beweismitteln sich der Vorwurf ergibt. Hierfür ist eine Akteneinsicht unbedingt notwendig. Die Ermittlungsakten werden jedoch nicht an Privatpersonen übersandt. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Ihre Akte wird über uns bei der Ermittlungsbehörde angefordert.

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Kontakt:

 

 

Telefon

030 - 863 954 72

 

E-Mail

info@anwalt-marx.de

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POHL & MARX RECHTSANWÄLTE

HOHENZOLLERNDAMM181

10713 BERLIN

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TELEFON: 030 - 863 954 72

FAX: 030 - 860 085 51

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