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kleinerbutton6 VERHALTEN GEGENÜBER DER POLIZEI:

 

Den ersten Kontakt werden Sie meistens zur Polizei haben. Ob als Beschuldigter oder Zeuge, die Polizei wird Sie zunächst zu allen Umständen befragen. Die Polizei klärt Sie über Ihre Rechte auf, also machen Sie auch von diesen Rechten Gebrauch!

 

kleinerbutton7 BEDENKEN SIE:

 

  • Vom Schweigerecht Gebrauch machen!

 

  • Schweigt man, kann man nicht missverstanden werden!
    Eine Aussage im polizeilichen Protokoll, die Sie so vielleicht gar nicht machen wollten, wird Ihnen später im Verfahren zum Nachteil ausgelegt - durch Schweigen verhindern Sie diese Folgen!

 

  • Man glaubt Ihnen im Zweifel nicht
    Die Ermittler haben einen Verdacht, und für diesen Verdacht suchen sie Anhaltspunkte. Im Zweifel wird man Ihren entlastenden Aussagen weniger Glauben schenken.

 

kleinerbutton8 UNSER VORGEHEN:

 

Zunächst muss man erfahren, was einem überhaupt vorgeworfen wird und aus welchen Beweismitteln sich der Vorwurf ergibt. Hierfür ist eine Akteneinsicht unbedingt notwendig. Die Ermittlungsakten werden jedoch nicht an Privatpersonen übersandt. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie. Ihre Akte wird über uns bei der Ermittlungsbehörde angefordert.

 

FRAGEN ZU EINER VORLADUNG/ ZU EINER BEFRAGUNG DURCH DIE POLIZEI:

 

Telefon      TEL: (030) 863 954 72

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