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Der Pflichtverteidiger
Das Gericht formuliert im Rahmen einer Pflichtverteidigung gegenüber dem Betroffenen:
“In Ihrer Strafsache liegt ein Fall der notwendiger Verteidigung gemäß § 140 StPO vor. Es ist erforderlich, Ihnen einen Pflichtverteidiger zu bestellen. Sie erhalten hierdurch Gelegenheit, innerhalb von einer Woche nach Erhalt dieses Schreibens einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu benennen. Dieser wird Ihnen als Verteidiger beigeordnet, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen.”
m Rahmen einer Pflichtverteidigung stellen sich für den Betroffenen wichtige Fragen, die seine Verteidigung betreffen.
Was bedeutet Pflichtverteidigung?
Geht es um eine Pflichtverteidigung, muss der Beschuldigte einen Anwalt haben. Beauftragt man selber keinen Anwalt, so bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger. Gerne übernehmen wir Ihr Mandat und kümmern uns um Ihre Verteidigung.
Wann bekommt man einen Pflichtverteidiger?
Die Voraussetzungen stehen in § 140 StPO. Zum Beispiel dann, wenn Ihnen ein Verbrechen zur Last gelegt wird oder es die Sach- und Rechtslage gebietet. Rufen Sie einfach bei uns an. Wir klären, ob dies bei Ihnen der Fall ist.
Kann man einen Pflichtverteidiger selber aussuchen?
Ja - liegt ein Fall der Pflichtverteidigung vor, bekommen Sie vom Gericht Post und werden aufgefordert, innerhalb einer Frist einen Strafverteidiger Ihrer Wahl zu beauftragen.
Übernehmen Pohl und Marx Rechtsanwälte Pflichtverteidigungen?
Wir bearbeiten Mandate aus dem Bereich Pflichtverteidigung genauso gewissenhaft wie Wahlmandate - rufen Sie uns an, und wir werden Ihnen alles weitere gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.
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Telefon
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030 - 863 954 72
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E-Mail
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info@anwalt-marx.de
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