|
DIE NEBENKLAGE - INTERESSSENVERTRETUNG DER OPFER
Die Nebenklage gibt dem Verletzten die Chance, sich der Klage gegen den Angeklagten anzuschliessen. Der Nebenkläger erhält ein umfassendes Teilnahmerecht an der Verhandlung, so zum Beispiel das Frage- und Beweisantragsrecht.
- In erster Linie dient die Nebenklage der persönlichen Genugtuung des Verletzten. Zudem kommt dem Verfahren des Nebenklägers eine Kontroll- und Aufklärungsfunktion zu.
- Die Strafprozessordnung ermöglicht bei bestimmten Nebenklagedelikten die Bestellung eines "Opferanwalts auf Staatskosten".
ZIELE UND MÖGLICHKEITEN
Das Nebenklageverfahren ist ein sensibles Verfahren. Als Opfer einer Straftat sucht man zum einen Genugtuung, zum anderen probiert man die Ereignisse zu verarbeiten. Das Opfer rückt mehr und mehr in den Vordergrund, die Justiz hat die besondere Stellung des Opfers erkannt. Als Opfer einer Straftat darf man nicht in die Vergessenheit geraten, erst recht nicht in einem Prozess.
VORGEHEN
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden, beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten, an dem Prozess gegen den Täter teilzunehmen und sicherzustellen, dass das Geschehene vollumfänglich vom Gericht geahndet wird. Als Rechtsanwälte übernehmen wir die Gespräche mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.
FÜR FRAGEN ZUR INTERESSENVERTRETUNG VON OPFERN VON STRAFTATEN:
TEL.: (030) 863 954 72
|