Anwalt Strafrecht Berlin Navi_button3 Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin Anwalt Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin Anwalt Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Pohl und Marx Rechtsanwälte
Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Pohl und Marx Rechtsanwälte - Anwalt Strafrecht Berlin
Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt
Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt Strafrecht Jugendstrafrecht Jugendliche Heranwachsende Anwalt Strafverteidiger Berlin Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin

JUGENDSTRAFRECHT

Strafverteidiger und Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin | Anwalt

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Das Jugendstrafrecht

 

Junge Menschen können nicht in gleichem Maße wie Erwachsene strafrechtlich verantwortlich gemacht werden, da ihre Straftaten normalerweise einen geringeren Unrechts- und Schuldgehalt aufweisen. Dies beruht auf jugendspezifischen Besonderheiten.

 

Während im Erwachsenenstrafrecht eher das Tatstrafrecht vorherrscht (die Tat steht im Vordergrund, nicht so sehr die Person), begreift sich das Jugendstrafrecht als Täterstrafrecht bzw. Erziehungsstrafrecht. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht somit der Jugendliche und seine Persönlichkeit.

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Besonderheiten im Jugendstrafrecht

 

Das Jugendstrafrecht kommt bei Jugendlichen und Heranwachsenden zur Anwendung.

 

  • Jugendlicher ist, wer im Zeitpunkt der Begehung der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre ist

 

  • Heranwachsende sind die im Zeitpunkt der Begehung der Tat 18 bis 20jährigen.

 

Das Jugendstrafrecht ist ein besonders anspruchsvolles Rechtsgebiet. Eine strafrechtliche Auffälligkeit in der Jugend hat zumeist nachhaltige Auswirkungen auf den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Der Anwalt im Jugendstrafrecht

 

Die Rechtsfolgen im Jugendstrafrecht sind vielfältig - hier bieten sich für den Verteidiger viele Ansatzmöglichkeiten in den Gesprächen mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Verantwortung im Umgang mit Jugendlichen und Heranwachsenden

 

Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und arbeiten gemeinsam mit allen Beteiligten (Eltern, Jugendgerichtshilfe, Staatsanwaltschaft und Gericht) auf eine einvernehmliche Lösung hin, welche den Jugendlichen bzw. Heranwachsenden eine zweite Chance gibt.

 

Punkt_rot5 Kontakt

 

 

Telefon

030 - 863 954 72

 

E-Mail

info@anwalt-marx.de

 

Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin
Anwalt für Strafrecht Berlin Anwalt für Strafrecht Berlin
Navi_button12 LOGO Navi_button12

POHL & MARX RECHTSANWÄLTE

HOHENZOLLERNDAMM181

10713 BERLIN

Anwalt für Strafrecht Berlin Tel_rot

TELEFON: 030 - 863 954 72

FAX: 030 - 860 085 51

Anwalt für Strafrecht Berlin
Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin
Anwalt für Strafrecht Berlin Anwalt für Strafrecht Berlin
Anwalt für Strafrecht Berlin Anwalt für Strafrecht Berlin Anwalt für Strafrecht Berlin

ÜBERSICHT:

ALLGEMEINES STRAFRECHT- JUGENDSTRAFRECHT- BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT- VERKEHRSSTRAFRECHT- ARZTSTRAFRECHT- PFLICHTVERTEIDIGUNG- NEBENKLAGE-

 

 

 

zurück -

Strafverteidiger und Rechtsanwälte in Berlin
Navi_button3 Navi_button3 Navi_button3
Rechtsanwälte für Strafrecht in Berlin und bundesweit
Impressum
Impressum_button
Links