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BETÄUBUNGSMITTEL - STRAFRECHT | BETÄUBUNGSMITTELGESETZ (BTMG)

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Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Betäubungsmittel - Strafrecht | BTMG Verstoß | Drogenstrafrecht

 

Wird Ihnen von der Polizei und Staatsanwaltschaft eine Straftat aus dem Bereich Betäubungsmittelrecht / Drogenstrafrecht - §§ 29 ff. BtmG - vorgeworfen, vertreten unsere Anwälte Ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und leiten die notwendigen Maßnahmen ein.

 

Unser Ziel für die Mandanten ist es, dass BtM-Verfahren so zügig  und so günstig wie möglich zu einem Ende zu bringen; wir nutzen dazu alle Möglichkeiten,  die die Strafgesetze vorsehen.

 

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Besonderheiten in einem Betäubungsmittel (BTM) Verfahren

 

Unter den Begriff Betäubungsmittel gehören alle gängigen Drogen wie etwa 

 

    Cannabis
    Haschisch
    Marihuana
    Kokain
    Heroin
    LSD
    etc..

Ob Herstellung, Besitz oder Handel mit Drogen /Betäubungsmitteln - die Tätigkeit unserer Anwälte beginnt unmittelbar mit der ersten Kontaktaufnahme zu der Polizei und  der Staatsanwaltschaft und setzt sich fort bei der Prüfung, ob die  Beweismittel der Polizei verwertbar und ausreichend sind.

Anwalt Polizei Berlin Strafrecht Unsere Empfehlung:

Wenn Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person eine Straftat aus dem  Bereich Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht vorgeworfen wird: Zögern Sie nicht, einen im Betäubungsmittelstrafrecht tätigen  Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.

 

Je früher  professionelle Strafverteidigung einsetzt, desto schneller und besser endet das Verfahren für den Beschuldigten/ Betroffenen.

 

 

Telefon

030 - 863 954 72

 

E-Mail

info@anwalt-marx.de

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POHL & MARX RECHTSANWÄLTE

HOHENZOLLERNDAMM181

10713 BERLIN

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TELEFON: 030 - 863 954 72

FAX: 030 - 860 085 51

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ÜBERSICHT:

ALLGEMEINES STRAFRECHT- JUGENDSTRAFRECHT- BETÄUBUNGSMITTELSTRAFRECHT- VERKEHRSSTRAFRECHT- ARZTSTRAFRECHT- PFLICHTVERTEIDIGUNG- NEBENKLAGE-

 

 

 

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