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BETÄUBUNGSMITTEL (BTM) STRAFRECHT / DROGENSTRAFRECHT
Wird Ihnen von der Polizei und Staatsanwaltschaft eine Straftat aus dem Bereich Betäubungsmittelrecht / Drogenstrafrecht - §§ 29 ff. BtmG - vorgeworfen, vertreten unsere Anwälte Ihre Interessen gegenüber den Ermittlungsbehörden und leiten die notwendigen Maßnahmen ein.
Unser Ziel für die Mandanten ist es, dass BtM-Verfahren so zügig und so günstig wie möglich zu einem Ende zu bringen; wir nutzen dazu alle Möglichkeiten, die die Strafgesetze vorsehen.
Unter den Begriff Betäubungsmittel gehören alle gängigen Drogen wie etwa
Cannabis Haschisch Marihuana Kokain Heroin LSD etc..
Ob Herstellung, Besitz oder Handel mit Drogen /Betäubungsmitteln - die Tätigkeit unserer Anwälte beginnt unmittelbar mit der ersten Kontaktaufnahme zu der Polizei und der Staatsanwaltschaft und setzt sich fort bei der Prüfung, ob die Beweismittel der Polizei verwertbar und ausreichend sind.
UNSERE EMPFEHLUNG
Wenn Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person eine Straftat aus dem Bereich Betäubungsmittelstrafrecht / Drogenstrafrecht vorgeworfen wird: Zögern Sie nicht, einen im Betäubungsmittelstrafrecht tätigen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen.
Gerade in diesen Verfahren gilt grundsätzlich:
Je früher professionelle Strafverteidigung einsetzt, desto schneller und besser endet das Verfahren für den Beschuldigten/ Betroffenen.
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