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DIE BERUFUNG - RECHTSMITTEL GEGEN DAS URTEIL
Die rechtzeitige Einlegung der Berufung ist zwingend erforderlich. Die Durchführung des Berufungsverfahrens ermöglicht Ihnen die Möglichkeit einer
- vollständig neuen Beweisaufnahme vor dem Gericht -
und die Chance, die gegen Sie erhobenen Vorwürfe zu entkräften. Aber auch dann, wenn sich ein Freispruch nicht realisieren lassen sollte, gelingt es einem Rechtsanwalt häufig, die durch das Gericht verhängten Strafen erheblich zu reduzieren oder aber eine Strafaussetzung zur Bewährung zu erreichen.
DAS VERFAHREN
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass wir das Berufungsverfahren ebenso wie das erstinstanzliche Verfahren sorgfältig und gründlich vorbereiten. Dies ist völlig unabhängig davon, ob der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft Beschwerdeführer ist.
ERFOLGSAUSSICHTEN
Über die Erfolgsaussichten der Berufung beraten wir unsere Mandanten sorgsam. Ein Ziel wird gemeinsam erarbeitet. Berücksichtigt werden die Vorteile einer Berufung, wie etwa das Hinausschieben der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder die Begrenzung auf das Strafmaß.
FÜR FRAGEN ZU EINER BERUFUNG ERREICHEN SIE UNS UNTER:
TEL.: (030) 863 954 72
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