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ANKLAGE - ANKLAGESCHRIFT

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Punkt_rot5 Anklage - Anklageschrift bekommen

 

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten, ergreift Ihr Verteidiger die entsprechenden Verteidigungsmaßnahmen für Sie. Hier kommt es auf Ihren Einzelfall an, so dass eine Akteneinsicht zwingend erforderlich ist.

 

Punkt_rot5 Verteidigungsstrategie

 

Das Urteil baut auf die Gerichtsverhandlung auf, die Verhandlung wiederum auf einer umfassenden Vorbereitung durch den Verteidiger. Wir richten unsere Verteidigung immer nach diesem Prinzip aus. In der Vorbereitung muss man die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung schaffen. Einsatz und Sorgfalt stehen im Vordergrund:

  • Wir bereiten Sie auf die Hauptverhandlung vor. In Gesprächen erklären wir Ihnen den Ablauf des Verfahrens. Eine intensive Betreuung ist für uns selbstverständlich, schliesslich brauchen Sie Unterstützung in dieser schweren Zeit.
  • Ist eine Anklage bereits erhoben, gewährleisten wir eine sorgfältige und engagierte Vertretung in dem Hauptverhandlungstermin. Eine umfassende Vorbereitung ebnet den Weg für eine erfolgreiche Verteidigung.
  • Durch entsprechendes Verhalten kann man nach der Tat erhebliche Pluspunkte für eine milde Strafe und positive Prognose des Gerichtes erhalten. Gerne helfen wir Ihnen, diese Möglichkeiten wahrzunehmen.

Punkt_rot5 Möglichkeiten der Strafverteidigung nach Erhalt der Anklageschrift:

 

Ist es zu einer Anklage gekommen, kann der Strafverteidiger auch jetzt noch positiv auf das Verfahren einwirken. Der Anwalt überprüft die erhobenen Vorwürfe und kann in dem sogenannten Zwischenverfahren vielfältige rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen.

 

Bis zur Hauptverhandlung muss die Zeit genutzt werden. Ihr Anwalt wird Ihnen nach Akteneinsicht Möglichkeiten darlegen, wie nunmehr auf das Verfahren eingewirkt werden kann - zu Ihren Gunsten. Eine Anklage ist noch kein Urteil, eine Hauptverhandlung eröffnet dem Angeklagten oftmals die Möglichkeit, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

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TELEFON: 030 - 863 954 72

FAX: 030 - 860 085 51

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