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Das allgemeine Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich mit den Sachverhalten, die gesetzlich unter Strafe gestellt sind. Das Strafrecht beschäftigt sich daher mit Fragen des Wirtschafts- und Steuerrechts ebenso wie wie mit dem Vorwurf der Körperverletzung oder Ermittlungen im Bereich von Eigentumsdelikten.
Zum allgemeinen Strafrecht zählt man vor allem die aus dem Strafgesetzbuch (StGB) bekannten Delikte. Regelmäßig handelt es sich dabei um Straftaten gegen:
- das Leben,
- die körperliche Unversehrtheit,
- die persönliche Freiheit,
- um Betrug,
- Diebstahl,
- Raub oder
- Urkundenfälschung,
- Sachbeschädigung,
- Beleidigung und
- Falschaussage.
Im Interesse des Mandanten betreibt der Anwalt im Strafrecht die optimalste und effektivste Verteidigung. Unerlässlich sind dafür vertiefte Kenntnisse um die Strafprozessordnung (StPO).
Zielsetzung im allgemeinen Strafrecht
Ein umfassendes Aktenstudium der geführten Ermittlungen und eine verlässliche Einschätzung der materiellen und strafprozessualen Sach- und Rechtslage ebnen in dem Verfahren den Weg zum Erfolg. Auch im allgemeinen Strafrecht sollte der Betroffene einen Rechtsanwalt frühzeitig beauftragen, damit dieser die notwendigen Gespräche mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht unverzüglich aufnehmen kann. Bei Fragen zu Ihrem Sachverhalt kontaktieren Sie uns oder besuchen Sie uns in unserer Kanzlei in Berlin.
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Telefon
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E-Mail
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