|
WILLKOMMEN BEI POHL UND MARX RECHTSANWÄLTE
Als zuverlässige und engagierte Strafverteidiger stehen wir Ihnen in jeder Verfahrenslage zur Seite - so zum Beispiel :
- bei Vorladung / Befragung durch die Polizei,
- beim Erhalt eines Strafbefehls,
- bei einer Anklage,
- bei einer Berufung oder Revision, in Haftfragen, usw..
Auf dem Gebiet des Strafrechts tritt einem in Form von Staatsanwaltschaft und Polizei die volle Macht des Staates gegenüber. Dabei sind die Gesetze, die die Befugnisse der Polizei, den Ablauf eines Strafverfahrens und die Rechte des Beschuldigten an sich regeln, sehr umfangreich und für einen Nichtjuristen kaum verständlich.
VERTRETUNG GEGENÜBER POLIZEI, STAATSANWALTSCHAFT, GERICHT
Wir tragen Sorge dafür, dass Sie nicht alleine gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht auftreten müssen.
WIR TRETEN FÜR IHRE RECHTE EIN
- bis zu einer Verurteilung gelten Sie als unschuldig
- der Staat muss Ihnen die Schuld beweisen
- Sie haben das Recht zu schweigen
- Sie haben das Recht, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens einen Anwalt zu beauftragen
GERNE KÖNNEN SIE UNS FÜR WEITERERGEHENDE FRAGEN ANRUFEN:
TEL.: (030) 863 954 72
|